Schon seit mehr als 150 Jahren unterstützen weltweit Ehrenamtliche, Jugendliche und Erwachsene die Einrichtungen und Organisationseinheiten in den unterschiedlichen nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften. Allein im DRK übernehmen mehr als 400.000 Menschen Verantwortung und engagieren sich unentgeltlich im Jugendrotkreuz, bei der Bergwacht, der Wasserwacht, in Bereitschaften oder im Katastrophenschutz.
Es gilt daher, gerade diese Menschen mit ihrer hohen sozialen Kompetenz bestmöglich abzusichern. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und beispielsweise eine Haftungserleichterung für bestimmte unentgeltlich tätige Vereinsmitglieder vorgesehen, wonach diese nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz haften (§ 31a BGB).
Aber wie sieht es denn eigentlich mit dem Versicherungsschutz aus, wenn diese unverzichtbaren helfenden Personen einmal einen Schaden anrichten oder selbst erleiden? Zur Beantwortung dieser Frage müssen wir mögliche Schadenfälle zunächst differenzieren:
Personenschäden, die Ehrenamtliche bei Unfällen im Rahmen ihres Einsatzes für das DRK erleiden, sind regelmäßig über die Berufsgenossenschaft (BG) gedeckt. Die Leistungen der BG umfassen jedoch nur medizinische Leistungen und Heilbehandlungen; eine Kapitalabfindung für den Invaliditäts- oder Todesfall wird nicht gezahlt.
Daher hat das Generalsekretariat des DRK bereits vor mehreren Jahren die Empfehlung ausgesprochen, eine ergänzende (Gruppen-) Unfall-Versicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 150.000 EUR für den Invaliditäts- und 50.000 EUR für den Todesfall für das Haupt- und Ehrenamt vorzuhalten.
Sachschäden, die Ehrenamtliche am Eigentum der eigenen DRK-Einrichtung verursachen, werden als Eigenschaden behandelt und sind in der Regel nicht versichert (Ausnahme: Elektronik- und Glas-Versicherung).
Sachschäden, die Ehrenamtliche bei Notfall- oder Hilfemaßnahmen an ihrem eigenen Eigentum erlitten haben, können unter Umständen bei der BG geltend gemacht werden, siehe „Tipp“ im folgenden Absatz.
Die Betriebs- und Berufshaftpflicht-Versicherung bietet Deckung für Haftpflichtansprüche gegen das DRK und seine haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, wenn diese schuldhaft einen Personen- oder Sachschaden herbeigeführt haben sollen.
Tipp: Personen, die bei Unglücksfällen, in Not oder Gefahr Hilfe leisten, können für selbst erlittene Sachschäden Antrag auf Ersatz bei der Berufsgenossenschaft stellen (§ 13 SGB VII).
Die Vermögensschaden-Haftpflicht-Konzepte von Funk für das DRK bieten Versicherungsschutz für die ehrenamtlichen Vorstände und Geschäftsführungen sowie für alle Mitarbeitenden (auch im Ehrenamt) – sowohl für Drittschäden als auch für Eigenschäden der versicherten DRK-Organisation.
Geschäftsführende, Vorstände und Präsidiumsmitglieder sollten ihr (meist höheres) Risiko mit höheren Versicherungssummen über eine sogenannte Organhöherdeckung (D&O-Versicherung) absichern. Das spezielle Konzept von Funk für Einrichtungen des DRK („VHPlus“) wird der sozialen Idee besonders gerecht, denn es verzichtet sowohl auf eine persönliche Inanspruchnahme als auch auf eine eigenverantwortliche Stellungnahme der versicherten Person und beinhaltet darüber hinaus einen Regressverzicht des Versicherers.
Schäden, die bei der Nutzung von Fahrzeugen des DRK entstehen, sind über die vorhandene Kfz-Flotten-Versicherung der DRK-Organisation gedeckt (Umfang der Deckung individuell unterschiedlich, z. B. Voll- oder Teilkasko). Ehrenamtliche gehören dabei zum rechtmäßigen Nutzerkreis.
Schäden an privaten PKW der Ehrenamtlichen (und Mitarbeitenden), die bei der Nutzung für das DRK entstehen, können über eine separate Dienstreise-Kasko-Versicherung abgedeckt werden (Voll- und Teilkasko). Die Deckungskonzepte von Funk bieten zudem die Möglichkeit, den Verlust des Schadenfreiheitsrabattes bei einem Kfz-Haftpflicht-Schaden abzusichern.
Anmerkung: Mit dem vorstehenden Text werden nur allgemeingültige Regelungen skizziert. Maßgeblich ist im konkreten Schadenfall stets der tatsächlich vorgehaltene Versicherungsschutz einer jeden Organisationseinheit im DRK.
Funk ist langjähriger DRK-Rahmenvertragspartner. DRK-Einrichtungen profitieren von umfassenden Versicherungslösungen, die alle relevanten Bereiche abdecken: Inhaltsversicherung mit All-Risk-Deckung für kaufmännisches und technisches Inventar, gezielte Absicherungen für IT-Systeme, Rechtsschutz, maßgeschneiderter Haftpflicht- und Unfallschutz, individuelle Kfz-Versicherungen und spezielle Management-Versicherungen für Leitungskräfte.
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