Die Regulatorik nimmt zu und damit auch das Risiko der strafrechtlichen Verantwortung für Unternehmen. Vor allem Aspekte der Nachhaltigkeit und aktuelle Gesetze wie das Hinweisgeberschutzgesetz rücken zunehmend in den Fokus von Unternehmensentscheidungen sowie Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden.
Nahezu täglich wird über neue Verfahren berichtet. Jedes Unternehmen kann mit Vorwürfen konfrontiert werden, und jedes Unternehmen kann von strafrechtlichen Ermittlungen betroffen sein. Im Betätigungsumfeld des DRK wären sogar Vorwürfe wie Kindesmisshandlung in einer Kita oder unterlassene Hilfeleistung in einer Pflegeeinrichtung denkbare Beispiele. In solchen Fällen ist ein umfassender Strafrechtsschutz unerlässlich.
Mit einer Strafrechtsschutz-Versicherung kann die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers, also der DRK-Einrichtung und der mitversicherten Personen, für die Verteidigung in Verfahren abgesichert werden. Dies gilt bei einem Vorwurf der Verletzung von Vorschriften des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, z. B. bei
Auch im Zusammenhang mit unzutreffenden Angaben innerhalb der nichtfinanziellen Berichterstattung können unterschiedliche Straftatbestände in Betracht kommen, zum Beispiel Betrug oder Steuerhinterziehung. Zwar gibt es aktuell keinen originären Straftatbestand des sogenannten Greenwashings, aber: „Bereits bei einem Verdacht, gegen verbindliche Regeln verstoßen zu haben, wird es nach unseren Erfahrungen immer wichtiger, Sachverhalte strukturiert durch interne Ermittlungen aufzuklären.“ sagt Ulla-Britt Boelsems, Strafrechtsschutz-Expertin bei Funk. Ergeben sich in einem Unternehmen Hinweise auf rechtswidriges Verhalten, ist die Unternehmensführung verpflichtet, diesen nachzugehen. Für ein Ermittlungsverfahren sind drei Bausteine relevant, die Unternehmen bis zu einer festgelegten Höhe mit einer Erweiterten Strafrechtsschutz-Versicherung abdecken lassen können:
Häufig ist eine rechtliche Beratung oder Vertretung bereits vor der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erforderlich, um ein drohendes Ermittlungsverfahren zu vermeiden oder es vorzubereiten.
Gleichgültig, ob zur Vermeidung oder Vorbereitung eines anstehenden Ermittlungsverfahrens – in beiden Fällen kann eine interne Untersuchung mit externer Unterstützung ratsam sein, etwa durch spezialisierte Kanzleien für Strafverteidigung, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Wirtschaftsberatungsunternehmen. Auch Hinweise aus einem internen Hinweisgebersystem zur Meldung von Compliance-Verstößen sollten vom Versicherungsschutz umfasst sein, sofern ein begründeter Verdacht für strafrechtlich relevantes Verhalten einer versicherten Person besteht.
Sie runden den Versicherungsschutz nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ab. Der Versicherer trägt die angemessenen Kosten für forensische Dienstleistungen durch unternehmensfremde Stellen zur Aufklärung, Identifikation und Prävention krimineller Handlungen. Hierunter fallen beispielsweise die Erstellung von Gutachten, die Unterstützung durch privat Ermittelnde oder die Finanzierung von Sachverständigenkosten.
Funk hält mit dem „Komfort-Rechtsschutz“ ein solches, leistungsstarkes Rechtsschutzkonzept zum Schutz vor steigenden Regulatorik-Risiken für die Gliederungen und Einrichtungen des DRK vor. Sprechen Sie uns gerne an!
Funk ist langjähriger DRK-Rahmenvertragspartner. DRK-Einrichtungen profitieren von umfassenden Versicherungslösungen, die alle relevanten Bereiche abdecken: Inhaltsversicherung mit All-Risk-Deckung für kaufmännisches und technisches Inventar, gezielte Absicherungen für IT-Systeme, Rechtsschutz, maßgeschneiderter Haftpflicht- und Unfallschutz, individuelle Kfz-Versicherungen und spezielle Management-Versicherungen für Leitungskräfte.
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