Versicherungen

Corona-Impfzentren – was ist versicherungstechnisch zu beachten?

Seit mehr als einem Jahr wird das Leben in Deutschland maßgeblich durch die COVID-19-Pandemie beeinflusst. Spätestens der zweite Lockdown stellt uns alle auf eine harte Probe: Menschliche Kontakte sind eingeschränkt, der Alltag mit Arbeit, Schule und Einkauf spielt sich vielfach digital ab, Firmen leiden unter Umsatzeinbußen oder kompletten Ausfällen und bangen um ihre Existenz.

Viele Einrichtungen im Gesundheitswesen – vom Krankenhaus über Arztpraxen bis hin zu Hilfsorganisationen – stehen derweil zum Teil ganz neuen Aufgaben gegenüber, die die Branche noch stärker belasten. Krankenhäuser beispielsweise mussten – und müssen noch immer – Planbetten anderer Fachrichtungen für die Behandlung von COVID-Patientinnen und -Patienten freihalten und geraten dabei gebietsweise an ihre Kapazitätsgrenzen. Die Hoffnungen auf eine Besserung der Lage ruhen nun auf den zwischenzeitlich in Rekordzeit zugelassenen Impfstoffen. Um die Pandemie wirksam eindämmen zu können, müssen nach derzeitigen Erkenntnissen etwa 70 % der Bevölkerung eine Impfung erhalten. Um dieses Ziel möglichst schnell zu erreichen, wurden von den Bundesländern unter großem Zeitdruck rund 440 Corona- Impfzentren errichtet.

Wie in vielen anderen Tätigkeitsfeldern spielt das DRK auch hierbei eine sehr wichtige Rolle: Mehr als 3.000 haupt- und ehrenamtliche Helferinnen und Helfer des DRK unterstützen die zuständigen Behörden in den Bundesländern.

Die Unterschiede in der Umsetzung der Impfkampagne von Bundesland zu Bundesland spiegeln auch die zahlreichen Rückfragen zum Thema Versicherungsschutz wider, die uns aus vielen Landes- und Kreisverbänden des DRK sowie aus Schwesternschaften erreichen. Gleichzeitig lässt sich daraus das große Spektrum des Engagements des DRK ablesen. Dieses reicht von der Planung über den Aufbau der erforderlichen Infrastruktur bis hin zum Betrieb von Corona-Impfzentren.

Die Fragen zum Versicherungsschutz sind dabei leider nur ähnlich differenziert zu beantworten. So kann es – je nach Ausgestaltung der Versicherungsverträge – beispielsweise von Bedeutung sein, ob lediglich Testungen oder auch Impfungen vorgenommen werden, oder ob ein Impfzentrum mit oder ohne ärztliche Leitung betrieben wird. Gelten zum Beispiel in der Haftpflicht-Versicherung generell alle satzungsgemäßen Tätigkeiten versichert, so sollten damit zumindest Testungen in Eigenregie (z. B. zum Schutz von Mitarbeitenden, Angehörigen, Besuchern und Bewohnerinnen und Bewohnern) automatisch mitversichert sein. Für den Betrieb eines Impfzentrums hingegen wird in den meisten Fällen ein besonderer Einschluss erforderlich sein. Je nachdem, ob es sich um mobile Einheiten oder ein stationäres Impfzentrum handelt und ob auch ärztliche Risiken zu versichern sind, kann ein Beitragszuschlag erforderlich sein. Wir empfehlen daher generell, Kontakt zu Ihrer Versicherungsberaterin bzw. Ihrem Versicherungsberater aufzunehmen.

Ein Beitrag der Funk Gruppe

Die Funk Hospital-Versicherungsmakler GmbH ist DRK-Rahmenvertragspartner. Die Rotkreuz Universalpolice (RKP) bietet ein exklusives Versicherungskonzept für die Verbände, Einrichtungen und Gliederungen des Deutschen Roten Kreuzes. Mehr erfahren...

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