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Versicherungen

Drohnen-Einsatz: Anforderungen an Pflicht- und Kaskoversicherung

Drohnen zählen zu den bedeutendsten technologischen Innovationen und eröffnen den Gemeinschaften des Deutschen Roten Kreuzes neue Perspektiven und Einsatzmöglichkeiten in zahlreichen Tätigkeitsfeldern.

Zunächst vom Militär für Flugabwehr und Aufklärung entwickelt, werden Drohnen seit einigen Jahren immer stärker auch im zivilen Bereich verwendet. So werden diese beispielsweise für Transporte, Vermessungen, Wetterdienste oder Brückeninspektionen genutzt. 

Auch werden Drohnen zur Verbesserung in der Versorgung von Patientinnen und Patienten, Lageerkundung und Hilfeleistung eingesetzt. Dank ihrer Flexibilität, Schnelligkeit und Vielseitigkeit können sie zum Beispiel entlegene Gegenden ohne medizinische Infrastruktur schnell mit Medikamenten und anderen medizinischen Gütern versorgen. Auch in Deutschland gibt es bereits richtungsweisende Pilotprojekte, etwa für den innerstädtischen Transport von Gewebeproben oder Notfallmedikamenten sowie den Transport von Medizingeräten. 

Im DRK kommen Drohnen unter anderem im Katastrophenschutz sowie in der Wasser-und Bergrettung zum Einsatz. Hier können sie vermisste Personen mithilfe von hochauflösenden Luftbildern schnell und ohne Gefährdung für die Einsatzkräfte auffinden und wichtige Informationen für die Lagebilderstellung bei Schadenereignissen liefern. Bei der Vermisstensuche werden die Drohnen mit unterschiedlichen Kamerasystemen ausgerüstet, sodass auch nächtliche Einsätze mit Wärmebildkameras möglich sind. Einige Wasserwacht-Stationen nutzen die Drohne auch, um schnell eine Rettungsboje über der in Not geratenen Person abzuwerfen. 

Die Investitionen in diese innovative Technologie beginnen bei etwa 2.500 EUR, absolute Spitzengeräte können aber auch das Zehnfache und mehr kosten. Hinzu kommt weiteres technisches Zubehör wie Bildschirme, Akkus oder Kameras. Und je teurer die Drohne, desto naheliegender der Bedarf an einer geeigneten Absicherung. 

Aber welche Versicherungen für Drohnen gibt es eigentlich und welche braucht man? Zunächst unterscheidet man zwischen sogenannten Dritt- und Eigenschaden- Deckungen, also zwischen Haftpflicht- und Kasko-Versicherungen: 

Luftfahrt-Haftpflicht-Versicherung ist Pflicht 
Bei der Luftfahrt-Haftpflicht handelt es sich – wie bei der Kraftfahrzeug-Haftpflicht – um eine Pflicht-Versicherung. Sie schützt vor Schadenersatzansprüchen Dritter. Dabei leistet sie Zahlungen bei berechtigten Ansprüchen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. 

Wichtig: Zu prüfen ist auch, ob eine Erweiterung der Deckung für BOS-Einsätze benötigt wird. Hierbei besteht Versicherungsschutz auch beim Überfliegen von Menschenmengen, bei Überschreitung der erlaubten Flughöhe oder beim Fliegen außerhalb der Sichtweite. 

Kasko-Versicherung 
Eigenschäden an der Drohne selbst (bei Verlust oder Beschädigung) können über Luftfahrt-Kasko-Versicherungen abgesichert werden. Diese Deckungen sind allerdings recht teuer, sodass ein Abschluss in der Regel erst ab einem Wert von 10.000 EUR oder mehr sinnvoll ist.

Elektronik-Versicherung 
Als Ergänzung zur Kasko-Versicherung leistet sie Schadenersatz für Schäden an den An- und Aufbauten, die nicht über die Kasko- Versicherung gedeckt sind. 

Ein Beitrag der Funk Gruppe.

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Bilder: iPROMED Infarct Protect AG, NAHECOPTER, Conrad Electronic SE, Droneparts e. K., Aqua Lung GmbH (Anzeige); Thomas Wodrig / DRK-Kreisverband Ostvorpommern-Greifswald