Grenzüberschreitende Leistungen sind für viele gemeinnützige Organisationen längst Alltag – doch die umsatzsteuerlichen Fallstricke sind zahlreich. Wann greift das Reverse-Charge-Verfahren? Was ist beim innergemeinschaftlichen Erwerb zu beachten? Und welche Erklärungspflichten bestehen? Bei Leistungsbezug aus dem Ausland können auch Vereine, die selbst gar nicht Unternehmer sind und keine Umsatzsteuererklärungen abgeben, plötzlich zum Steuerschuldner werden.
Diese Fragen werden behandelt.
Referentin: Judith Awater, Steuerberaterin
Anmeldegebühr € 39,00 (inkl. 19 % USt) pro Person und Veranstaltung. Gratis für Premium-Mitglieder.
Wann: 17.11.2026
Zeit: 18:00 Uhr